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Sachsen
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SächsBesG 2013,SN - Sächsisches Besoldungsgesetz
§§ 80 - 94, Abschnitt 5 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§§ 80 - 86a, Unterabschnitt 1 - Übergangsvorschriften zu diesem Gesetz
§§ 80 - 86a, Unterabschnitt 1 - Übergangsvorschriften zu diesem Gesetz
§ 80 SächsBesG, Einordnung der vorhandenen Besoldungsempfänger der Besoldungsordnung A in die neue Grundgehaltstabelle
§ 81 SächsBesG, Einordnung der vorhandenen Besoldungsempfänger der Besoldungsordnung R in die neue Grundgehaltstabelle
§ 82 SächsBesG, Übergangsvorschrift für wissenschaftliches Personal
§ 83 SächsBesG, Übergangsvorschrift zum Altersteilzeitzuschlag
§ 84 SächsBesG, Übergangsvorschrift zur Zulage für Beamte als fliegendes Personal
§ 84a SächsBesG, Übergangsvorschrift zur Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen
§ 85 SächsBesG, Übergangsvorschrift zu weiteren Zulagen
§ 86 SächsBesG, Übergangsvorschrift aufgrund der Neuregelung der Auslandsbesoldung
§ 86a SächsBesG, Übergangsregelung zum Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit