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Sachsen
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SächsVSG,SN - Sächsisches Verfassungsschutzgesetz
§§ 10 - 15, Dritter Abschnitt - Übermittlungsvorschriften
§§ 10 - 15, Dritter Abschnitt - Übermittlungsvorschriften
§ 10 SächsVSG, Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen
§ 11 SächsVSG, Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen
§ 11a SächsVSG, Informationsübermittlung durch nicht-öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen
§ 11b SächsVSG, Weitere Informationsübermittlungen durch nicht-öffentliche Stellen an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen
§ 12 SächsVSG, Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 12a SächsVSG, Übermittlung von nach § 5a erhobenen personenbezogenen Daten
§ 13 SächsVSG, Übermittlungsverbote
§ 14 SächsVSG, Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz
§ 15 SächsVSG, Unterrichtung der Öffentlichkeit