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ArchIngKG,SH - Architekten- und Ingenieurkammergesetz
§§ 1 - 15, Erster Teil - Berufsaufgaben, Schutz der Berufsbezeichnung, Eintragung und Löschung
§§ 1 - 15, Erster Teil - Berufsaufgaben, Schutz der Berufsbezeichnung, Eintragung und Löschung
§ 1 ArchIngKG, Berufsaufgaben der Architektin oder des Architekten und der Stadtplanerin oder des Stadtplaners
§ 2 ArchIngKG, Berufsaufgaben der Ingenieurin oder des Ingenieurs
§ 3 ArchIngKG, Berufspflichten
§ 4 ArchIngKG, Schutz der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt der jeweiligen Fachrichtung, der Berufsbezeichnung Stadtplanerin oder Stadtplaner und des Zusatzes freischaffend
§ 5 ArchIngKG, Schutz der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
§ 5a ArchIngKG, Führen der geschützten Berufsbezeichnungen oder vergleichbarer Bezeichnungen durch auswärtige Dienstleisterinnen oder Dienstleister
§ 6 ArchIngKG, Eintragung als Architektin oder als Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Stadtplanerin oder als Stadtplaner
§ 6a ArchIngKG, Europäischer Berufsausweis
§ 6b ArchIngKG, Vorwarnmechanismus
§ 7 ArchIngKG, Eintragung als Freischaffende Architektin oder Freischaffender Architekt der jeweiligen Fachrichtung, als Freischaffende Stadtplanerin oder Freischaffender Stadtplaner
§ 8 ArchIngKG, Eintragung als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur
§ 9 ArchIngKG, Eintragung weiterer Ingenieurinnen, und Ingenieure sowie weiterer Architektinnen und Architekten
§ 9a ArchIngKG, Auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und bauvorlageberechtigte Ingenieure
§ 10 ArchIngKG, Zusammenschluss zu Gesellschaften, Haftpflichtversicherung
§ 11 ArchIngKG, Eintragung als Partnerschaftsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft
§ 12 ArchIngKG, Versagung der Eintragung
§ 13 ArchIngKG, Löschung der Eintragung
§ 14 ArchIngKG, Auswärtige Gesellschaften
§ 15 ArchIngKG, Führung der Listen und Verzeichnisse