Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Schleswig-Holstein
...
SHBeamtVG,SH - Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein
§§ 33 - 52, Abschnitt V - Unfallfürsorge
§§ 33 - 52, Abschnitt V - Unfallfürsorge
§ 33 SHBeamtVG, Allgemeines
§ 34 SHBeamtVG, Dienstunfall
§ 35 SHBeamtVG, Einsatzversorgung
§ 36 SHBeamtVG, Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 37 SHBeamtVG, Heilverfahren
§ 38 SHBeamtVG, Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 39 SHBeamtVG, Unfallausgleich
§ 40 SHBeamtVG, Unfallruhegehalt
§ 41 SHBeamtVG, Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 42 SHBeamtVG, Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte und frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
§ 43 SHBeamtVG, Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 44 SHBeamtVG, Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 45 SHBeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 46 SHBeamtVG, Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 47 SHBeamtVG, Höchstgrenzen der Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 48 SHBeamtVG, Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 49 SHBeamtVG, Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 50 SHBeamtVG, Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 51 SHBeamtVG, Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 51a SHBeamtVG, Meldung von Dienstunfalldaten
§ 52 SHBeamtVG, Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche