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Schleswig-Holstein
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BeamtVG,SH - Beamtenversorgungsgesetz
§§ 4 - 15a, Abschnitt II - Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§§ 4 - 15a, Abschnitt II - Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 BeamtVG, Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 BeamtVG, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 BeamtVG, Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7 BeamtVG, Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 BeamtVG, Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 BeamtVG, Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 BeamtVG, Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 BeamtVG, Sonstige Zeiten
§ 12 BeamtVG, Ausbildungszeiten
§ 12a BeamtVG, Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12b BeamtVG, Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 BeamtVG, Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14 BeamtVG, Höhe des Ruhegehalts
§ 14a BeamtVG, Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 BeamtVG, Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15a BeamtVG, Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion