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Schleswig-Holstein
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SUVO,SH - Sonderurlaubsverordnung
§§ 6 - 20, Teil 2 - Einzeltatbestände
§§ 6 - 20, Teil 2 - Einzeltatbestände
§ 6 SUVO, Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten
§ 7 SUVO, Sonderurlaub für Zwecke der Gefahrenabwehr und für humanitäre Zwecke
§ 8 SUVO, Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke
§ 9 SUVO, Sonderurlaub für Zwecke der militärischen Verteidigung sowie für politische, kirchliche und Selbsthilfezwecke
§ 10 SUVO, Sonderurlaub für sportliche Zwecke
§ 11 SUVO, Höchstdauer eines Sonderurlaubs nach den §§ 7 bis 10
§ 12 SUVO, Sonderurlaub für gesundheitliche Zwecke
§ 13 SUVO, Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen
§ 14 SUVO, Sonderurlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen Wehrdienstes
§ 15 SUVO, Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen
§ 16 SUVO, Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit
§ 17 SUVO, Sonderurlaub zur Übernahme einer Lehrtätigkeit an deutschen Auslandsschulen, Europaschulen oder im Nordschleswigschen Schuldienst
§ 18 SUVO, Sonderurlaub für Angehörige des wissenschaftlichen Personals
§ 19 SUVO, Sonderurlaub in besonderen Fällen
§ 20 SUVO, Ausnahmen