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Baden-Württemberg
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AbgG,BW - Abgeordnetengesetz
§§ 26 - 37, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
§§ 26 - 37
§§ 26 - 37
§ 26 AbgG, Unvereinbarkeit von Arm und Mandat
§ 27 AbgG, Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 28 AbgG, Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 29 AbgG, Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 30 AbgG, Entlassung
§ 31 AbgG, Beförderungsverbot
§ 32 AbgG, Beamte auf Zeit
§ 32a AbgG, Professoren
§ 33 AbgG, Angestellte, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
§ 34 AbgG, Freistellung
§ 35 AbgG (weggefallen)
§ 36 AbgG (weggefallen)
§ 37 AbgG, Bedienstete in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes