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Baden-Württemberg
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RDG,BW - Rettungsdienstgesetz
§§ 6 - 28, ZWEITER ABSCHNITT - Organisation und Einrichtungen des Rettungsdienstes
§§ 6 - 28, ZWEITER ABSCHNITT - Organisation und Einrichtungen des Rettungsdienstes
§ 6 RDG, Planung
§ 7 RDG, Experimentierklausel
§ 8 RDG, Landesausschuss für den Rettungsdienst
§ 9 RDG, Zentrale Stelle für Qualitätssicherung
§ 10 RDG, Bereichsausschuss für den Rettungsdienst
§ 11 RDG, Integrierte Leitstelle, Aufgaben und Befugnisse
§ 12 RDG, Integrierte Leitstelle, Trägerschaft und personelle Ausstattung
§ 13 RDG, Integrierte Leitstelle, Zusammenarbeit mit anderen Stellen
§ 14 RDG, Rettungswache
§ 15 RDG, Rettungsmittel
§ 16 RDG, Besetzung von Rettungsfahrzeugen, Fortbildungspflichten, Kostenträgerschaft für die Ausbildung
§ 17 RDG, Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen und der jährlichen Fortbildungspflicht in besonderen Gesundheitslagen
§ 18 RDG, Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich der Besetzung von Rettungsfahrzeugen bei einem Großschadensereignis
§ 19 RDG, Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten
§ 20 RDG, Eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen und Ärztliche Verantwortliche im Rettungsdienst
§ 21 RDG, Notärztliche Standortleitungen
§ 22 RDG, Leitende Notärztinnen und Leitende Notärzte sowie Organisatorische Leitung Rettungsdienst
§ 23 RDG, Helfer-vor-Ort-System
§ 24 RDG, Smartphonebasiert alarmierte Ersthelferinnen und Ersthelfer
§ 25 RDG, Technische Hilfe
§ 26 RDG, Besondere Bestimmungen für den Rettungsdienst in kommunaler Trägerschaft
§ 27 RDG, Gegenseitige Unterstützung
§ 28 RDG, Grenzüberschreitender Rettungsdienst