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Baden-Württemberg
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LDO,BW - Landesdisziplinarordnung
§§ 119 - 122, Achter Teil - Verfahren in besonderen Fällen
§§ 119 - 122, Achter Teil - Verfahren in besonderen Fällen
§ 119 LDO, Fernbleiben vom Dienst, Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 120 LDO, Streit über Auslegung, Tragweite oder Folgen einer Disziplinarentscheidung
§ 121 LDO, Gerichtliche oder behördliche Ahndung nach Disziplinarmaßnahmen
§ 122 LDO, Fortdauer des Verlusts der Bezüge und der sonstigen Leistungen des Dienstherrn