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Bund
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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 190 - 304, Fünftes Buch - Formwechsel
§§ 214 - 304, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 291 - 300, Fünfter Abschnitt - Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
§§ 291 - 300, Fünfter Abschnitt - Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
§ 291 UmwG, Möglichkeit des Formwechsels
§ 292 UmwG, Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
§ 293 UmwG, Beschluss der obersten Vertretung
§ 294 UmwG, Inhalt des Formwechselbeschlusses
§ 295 UmwG, Kapitalschutz
§ 296 UmwG, Anmeldung des Formwechsels
§ 297 UmwG (weggefallen)
§ 298 UmwG, Wirkungen des Formwechsels
§ 299 UmwG, Benachrichtigung der Aktionäre; Veräußerung von Aktien; Hauptversammlungsbeschlüsse
§ 300 UmwG, Abfindungsangebot