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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 190 - 304, Fünftes Buch - Formwechsel
§§ 214 - 304, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 214 - 304, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 214 - 225c, Erster Abschnitt - Formwechsel von Personengesellschaften
§§ 226 - 257, Zweiter Abschnitt - Formwechsel von Kapitalgesellschaften
§§ 258 - 271, Dritter Abschnitt - Formwechsel eingetragener Genossenschaften
§§ 272 - 290, Vierter Abschnitt - Formwechsel rechtsfähiger Vereine
§§ 291 - 300, Fünfter Abschnitt - Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
§§ 301 - 304, Sechster Abschnitt - Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts