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Bund
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StrlSchV - Strahlenschutzverordnung
§§ 2 - 149, Teil 2 - Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
§§ 5 - 30, Kapitel 2 - Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
§§ 12 - 15, Abschnitt 2 - Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§§ 12 - 15, Abschnitt 2 - Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 12 StrlSchV, Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13 StrlSchV, Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14 StrlSchV, Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15 StrlSchV, Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung