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Dokumente
Bund
StrlSchV - Strahlenschutzverordnung
StrlSchV - Strahlenschutzverordnung
StrlSchV - Strahlenschutzverordnung
§ 1, Teil 1 - Begriffsbestimmungen
§§ 2 - 149, Teil 2 - Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
§§ 150 - 152, Teil 3 - Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
§§ 153 - 166, Teil 4 - Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
§§ 167 - 183, Teil 5 - Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
§§ 184 - 200, Teil 6 - Schlussbestimmungen
Anlage 1 StrlSchV, Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
Anlage 2 StrlSchV, Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
Anlage 3 StrlSchV, Genehmigungsfreie Tätigkeiten
Anlage 4 StrlSchV, Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
Anlage 5 StrlSchV, Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
Anlage 6 StrlSchV, Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen
Anlage 7 StrlSchV, Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
Anlage 8 StrlSchV, Festlegungen zur Freigabe
Anlage 9 StrlSchV, Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anlage 10 StrlSchV, Strahlenzeichen
Anlage 11 StrlSchV, Annahmen bei der Berechnung der Exposition
Anlage 12 StrlSchV, Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
Anlage 13 StrlSchV, Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall
Anlage 14 StrlSchV, Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung
Anlage 15 StrlSchV, Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
Anlage 16 StrlSchV, Kriterien zur Bestimmung der Art und des Ausmaßes des mit einer Tätigkeit verbundenen Risikos
Anlage 17 StrlSchV, Aktivitätsindex und nicht zu überschreitende Werte nach § 135 Absatz 1 Satz 3 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 18 StrlSchV, Dosis- und Messgrößen
Anlage 19 StrlSchV, Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes