§§ 19 - 25, Fünfter Abschnitt - Straf- und Bußgeldvorschriften Nach Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b) des Gesetzes vom 6. Juni 2009 (BGBl. 2009 II S. 502) sollen in der Angabe zum Fünften Abschnitt nach den Wörtern "Strafvorschriften gegen Antipersonenminen" die Wörter "und Streumunition" eingefügt werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.