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Bund
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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 190 - 304, Fünftes Buch - Formwechsel
§§ 214 - 304, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 226 - 257, Zweiter Abschnitt - Formwechsel von Kapitalgesellschaften
§§ 238 - 250, Dritter Unterabschnitt - Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
§§ 238 - 250, Dritter Unterabschnitt - Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
§ 238 UmwG, Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 239 UmwG, Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 240 UmwG, Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 241 UmwG, Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 242 UmwG, Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
§ 243 UmwG, Inhalt des Formwechselbeschlusses
§ 244 UmwG, Niederschrift über den Formwechselbeschluss; Gesellschaftsvertrag
§ 245 UmwG, Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
§ 246 UmwG, Anmeldung des Formwechsels
§ 247 UmwG, Wirkungen des Formwechsels
§ 248 UmwG, Umtausch der Anteile
§ 248a UmwG, Gewährung zusätzlicher Aktien
§ 249 UmwG, Gläubigerschutz
§ 250 UmwG, Nicht anzuwendende Vorschriften