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FahrlG - Fahrlehrergesetz
§§ 57 - 67, Abschnitt 7 - Registrierung
§§ 57 - 67, Abschnitt 7 - Registrierung
§ 57 FahrlG, Registerführung und Registerbehörden
§ 58 FahrlG, Zweck der Registrierung
§ 59 FahrlG, Inhalt der Registrierung
§ 60 FahrlG, Übermittlung der Daten zur Registrierung
§ 61 FahrlG, Übermittlung der Daten aus den Registern
§ 62 FahrlG, Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
§ 63 FahrlG, Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 64 FahrlG, Weiterverarbeitung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
§ 65 FahrlG, Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 66 FahrlG, Weiterverarbeitung der Daten durch den Empfänger
§ 67 FahrlG, Löschung der Daten