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Bund
LMBVV - Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung
LMBVV - Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung
LMBVV - Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung
§§ 1 - 2, Abschnitt 1 - Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 3, Abschnitt 2 - Anzeige des Inverkehrbringens
§§ 4 - 5, Abschnitt 3 - Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
§§ 6 - 8, Abschnitt 4 - Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
§§ 9 - 11, Abschnitt 5 - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 LMBVV, Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe aus Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln in Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
Anlage 2 LMBVV, Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen