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UmwG - Umwandlungsgesetz
§§ 190 - 304, Fünftes Buch - Formwechsel
§§ 214 - 304, Zweiter Teil - Besondere Vorschriften
§§ 272 - 290, Vierter Abschnitt - Formwechsel rechtsfähiger Vereine
§§ 272 - 290, Vierter Abschnitt - Formwechsel rechtsfähiger Vereine
§ 272, Erster Unterabschnitt - Allgemeine Vorschriften
§§ 273 - 282, Zweiter Unterabschnitt - Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§§ 283 - 290, Dritter Unterabschnitt - Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft