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LuftVG - Luftverkehrsgesetz
§§ 33 - 57d, Zweiter Abschnitt - Haftpflicht und Schlichtung
§§ 33 - 57d, Zweiter Abschnitt - Haftpflicht und Schlichtung
§§ 33 - 43, 1. Unterabschnitt - Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
§§ 44 - 52, 2. Unterabschnitt - Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
§§ 53 - 54, 3. Unterabschnitt - Haftung für militärische Luftfahrzeuge
§§ 55 - 56, 4. Unterabschnitt - Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht
§§ 57 - 57d, 5. Unterabschnitt - Schlichtung