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LuftVG - Luftverkehrsgesetz
§§ 33 - 57d, Zweiter Abschnitt - Haftpflicht und Schlichtung
§§ 33 - 43, 1. Unterabschnitt - Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
§§ 33 - 43, 1. Unterabschnitt - Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
§ 33 LuftVG, Schadensersatz
§ 34 LuftVG, Mitverschulden
§ 35 LuftVG, Schadensersatz bei Tötung
§ 36 LuftVG, Schadensersatz bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit; Entschädigung
§ 37 LuftVG, Haftungshöchstbeträge
§ 38 LuftVG, Geldrente
§ 39 LuftVG, Verjährung
§ 40 LuftVG, Verwirkung
§ 41 LuftVG, Schaden durch mehrere Luftfahrzeuge
§ 42 LuftVG, Weitergehende Haftungsvorschriften
§ 43 LuftVG, Haftpflichtversicherung