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AktG - Aktiengesetz
§§ 291 - 393, Drittes Buch - Verbundene Unternehmen
§§ 308 - 318, Zweiter Teil - Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
§§ 311 - 318, Zweiter Abschnitt - Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
§§ 311 - 318, Zweiter Abschnitt - Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
§ 311 AktG, Schranken des Einflusses
§ 312 AktG, Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
§ 313 AktG, Prüfung durch den Abschlussprüfer
§ 314 AktG, Prüfung durch den Aufsichtsrat
§ 315 AktG, Sonderprüfung
§ 316 AktG, Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
§ 317 AktG, Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
§ 318 AktG, Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft