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PAuswG - Personalausweisgesetz
§§ 14 - 20, Abschnitt 3 - Umgang mit personenbezogenen Daten
§§ 14 - 20, Abschnitt 3 - Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 14 PAuswG, Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
§ 15 PAuswG, Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 16 PAuswG, Echtheitsprüfung und Identitätsprüfung; Verarbeitung von Personalausweisdaten
§ 17 PAuswG, Verarbeitung der sichtbaren Daten des Personalausweises
§ 18 PAuswG, Elektronischer Identitätsnachweis
§ 18a PAuswG, Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden
§ 19 PAuswG, Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
§ 19a PAuswG, Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter
§ 20 PAuswG, Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen