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GflPestV - Geflügelpest-Verordnung
§§ 2 - 53a, Abschnitt 2 - Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
§§ 15 - 42, Unterabschnitt 3 - Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
§§ 18 - 42, Teil 2 - Nach amtlicher Feststellung
§§ 18 - 42, Teil 2 - Nach amtlicher Feststellung
§ 18 GflPestV, Öffentliche Bekanntmachung
§ 19 GflPestV, Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20 GflPestV, Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21 GflPestV, Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22 GflPestV, Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23 GflPestV, Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24 GflPestV, Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25 GflPestV, Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26 GflPestV, Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27 GflPestV, Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28 GflPestV, Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29 GflPestV, Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30 GflPestV, Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31 GflPestV, Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32 GflPestV, Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32a GflPestV, Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
§ 33 GflPestV, Risikobewertung
§ 34 GflPestV, Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35 GflPestV, Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36 GflPestV, Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37 GflPestV, Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38 GflPestV, Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39 GflPestV, Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
§ 40 GflPestV, Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41 GflPestV, Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42 GflPestV, Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge