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Bund
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VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz
§§ 8 - 220, Teil 2 - Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
§§ 8 - 73, Kapitel 1 - Geschäftstätigkeit
§§ 57 - 73, Abschnitt 7 - Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
§§ 67 - 73, Unterabschnitt 3 - Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
§§ 67 - 73, Unterabschnitt 3 - Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 67 VAG, Erlaubnis; Spartentrennung
§ 68 VAG, Niederlassung; Hauptbevollmächtigter
§ 69 VAG, Antrag; Verfahren
§ 70 VAG, Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind
§ 71 VAG, Widerruf der Erlaubnis
§ 72 VAG, Versicherung inländischer Risiken
§ 73 VAG, Bestandsübertragung