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BKAG - Bundeskriminalamtgesetz
§§ 69 - 86, Abschnitt 9 - Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
§§ 69 - 86, Abschnitt 9 - Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
§ 69, Unterabschnitt 1 - Datenschutzaufsicht
§§ 70 - 72, Unterabschnitt 2 - Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
§ 73, Unterabschnitt 3 - Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
§§ 74 - 83, Unterabschnitt 4 - Pflichten des Bundeskriminalamtes
§§ 84 - 85, Unterabschnitt 5 - Rechte der betroffenen Person
§ 86, Unterabschnitt 6 - Schadensersatz