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BKAG - Bundeskriminalamtgesetz
§§ 69 - 86, Abschnitt 9 - Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
§§ 74 - 83, Unterabschnitt 4 - Pflichten des Bundeskriminalamtes
§§ 74 - 83, Unterabschnitt 4 - Pflichten des Bundeskriminalamtes
§ 74 BKAG, Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 75 BKAG, Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
§ 76 BKAG, Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
§ 77 BKAG, Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
§ 78 BKAG, Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
§ 79 BKAG, Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
§ 80 BKAG, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 81 BKAG, Protokollierung
§ 82 BKAG, Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
§ 83 BKAG, Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten