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StrlSchV 2001 - Strahlenschutzverordnung
§§ 4 - 92b, Teil 2 - Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung aus der zielgerichteten Nutzung bei Tätigkeiten
§§ 7 - 29, Kapitel 2 - Genehmigungen, Zulassungen, Freigabe
§§ 25 - 27, Abschnitt 7 - Bauartzulassung
§§ 25 - 27, Abschnitt 7 - Bauartzulassung
§ 25 StrlSchV, Verfahren der Bauartzulassung
§ 26 StrlSchV, Zulassungsschein und Bekanntmachung der Bauart
§ 27 StrlSchV, Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung und des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung