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Saarland
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AbgG SL,SL - Abgeordnetengesetz
§§ 30 - 46, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag des Saarlandes oder in einer gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes
§ 31, 2. Abschnitt - Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
§ 31, 2. Abschnitt - Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat
§ 31 AbgG SL, Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat