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Niedersachsen
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NMedienG,NI - Niedersächsisches Mediengesetz
§§ 4 - 30, Zweiter Teil - Veranstaltung von Rundfunk
§§ 4 - 13, Erster Abschnitt - Zulassung von Rundfunkveranstaltern und Zuweisungen von Übertragungskapazitäten
§§ 4 - 13, Erster Abschnitt - Zulassung von Rundfunkveranstaltern und Zuweisungen von Übertragungskapazitäten
§ 4 NMedienG, Zulassung
§ 5 NMedienG, Persönliche Zulassungsvoraussetzungen
§ 6 NMedienG, Zulassungsvoraussetzungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt
§ 7 NMedienG, Mitwirkungspflichten
§ 8 NMedienG, Ausschreibung und Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten
§ 9 NMedienG, Auswahlgrundsätze bei beschränkter Übertragungskapazität
§ 10 NMedienG, Zeitlich begrenzte Zuweisung von terrestrischen Übertragungskapazitäten für Veranstaltungsrundfunk
§ 11 NMedienG, Aufsichtsmaßnahmen
§ 12 NMedienG, Rücknahme und Widerruf der Zulassung
§ 13 NMedienG, Rücknahme und Widerruf der Zuweisung