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Niedersachsen
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NJAG,NI - Niedersächsisches Juristenausbildungsgesetz
§§ 5 - 10, Zweiter Abschnitt - Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung
§§ 5 - 10, Zweiter Abschnitt - Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung
§ 5 NJAG, Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; Rechte und Pflichten
§ 6 NJAG, Ziel der Ausbildung
§ 7 NJAG, Vorbereitungsdienst
§ 7a NJAG, Vorbereitungsdienst in Teilzeit
§ 8 NJAG, Beendigung des Vorbereitungsdienstes
§ 9 NJAG, Bestandteile und Gegenstände der zweiten Staatsprüfung
§ 10 NJAG, Wirkung der zweiten Staatsprüfung