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Thüringen
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ThürBG 1999,TH - BeamtenG
§§ 118 - 133, Fünfter Teil - Besondere Beamtengruppen
§§ 131 - 132, Siebenter Abschnitt - Beamte auf Zeit
§§ 131 - 132, Siebenter Abschnitt - Beamte auf Zeit
§ 131 ThürBG, Grundsatz, Verpflichtung zur Weiterführung des Amtes, Ruhestand
§ 132 ThürBG, Kommunale Wahlbeamte