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Thüringen
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ThürBG 1999,TH - BeamtenG
§§ 118 - 133, Fünfter Teil - Besondere Beamtengruppen
§§ 118 - 133, Fünfter Teil - Besondere Beamtengruppen
§ 118, Erster Abschnitt - Beamte beim Landtag
§ 119, Zweiter Abschnitt - Ehrenbeamte
§§ 120 - 127, Dritter Abschnitt - Polizeivollzugsbeamte
§ 128, Vierter Abschnitt - Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
§ 129, Fünfter Abschnitt - Beamte des Justizvollzugsdienstes
§ 130, Sechster Abschnitt - Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
§§ 131 - 132, Siebenter Abschnitt - Beamte auf Zeit
§ 133, Achter Abschnitt - Beamte des Landesrechnungshofs