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Thüringen
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ThürRiStAG,TH - Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz
§§ 16 - § 49a, Zweiter Abschnitt - Vertretungen der Richter und Staatsanwälte
§§ 16 - § 49a, Zweiter Abschnitt - Vertretungen der Richter und Staatsanwälte
§§ 16 - 29, Erster Unterabschnitt - Allgemeines
§§ 30 - 33, Zweiter Unterabschnitt - Präsidialrat
§§ 34 - § 49a, Dritter Unterabschnitt - Richterräte und Hauptrichterräte, Staatsanwaltsräte und Hauptstaatsanwaltsrat, Landesrichter- und Staatsanwaltsrat