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Thüringen
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ThürRiStAG,TH - Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz
§§ 16 - § 49a, Zweiter Abschnitt - Vertretungen der Richter und Staatsanwälte
§§ 16 - 29, Erster Unterabschnitt - Allgemeines
§§ 16 - 29, Erster Unterabschnitt - Allgemeines
§ 16 ThürRiStAG, Bildung von Vertretungen
§ 17 ThürRiStAG, Wahlgrundsätze
§ 18 ThürRiStAG, Wahlberechtigung
§ 19 ThürRiStAG, Wahlvorstand
§ 20 ThürRiStAG, Geschäftsführung und Beschlussfassung
§ 21 ThürRiStAG, Amtszeit
§ 22 ThürRiStAG, Rechtsstellung der Mitglieder
§ 23 ThürRiStAG, Ruhen der Mitgliedschaft; Ausschluss von der Mitwirkung
§ 24 ThürRiStAG, Ausscheiden von Mitgliedern
§ 25 ThürRiStAG, Eintritt von Ersatzmitgliedern
§ 26 ThürRiStAG, Kosten und Sachaufwand
§ 27 ThürRiStAG, Beratungsgeheimnis und Schweigepflicht
§ 28 ThürRiStAG, Rechtsweg
§ 29 ThürRiStAG, Anhörung der Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte des Landes