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Bayern
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PAG,BY - Polizeiaufgabengesetz
Art. 30 - 66, III. Abschnitt - Datenverarbeitung
Art. 53 - 65, 3. Unterabschnitt - Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung
Art. 53 - 65, 3. Unterabschnitt - Datenspeicherung, -übermittlung und sonstige Datenverarbeitung
Art. 53 PAG, Allgemeine Regeln der Datenspeicherung, Datenveränderung und Datennutzung
Art. 54 PAG, Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten
Art. 55 PAG, Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung
Art. 56 PAG, Übermittlung an öffentliche Stellen im Inland
Art. 57 PAG, Übermittlung an öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten und an Organisationen der Europäischen Union
Art. 58 PAG, Übermittlung an öffentliche Stellen in Drittstaaten und an internationale Organisationen
Art. 59 PAG, Übermittlung an nichtöffentliche Stellen
Art. 60 PAG, Datenempfang durch die Polizei
Art. 60a PAG, Zuverlässigkeitsüberprüfung
Art. 61 PAG, Datenabgleich innerhalb der Polizei
Art. 61a PAG, Besondere technische Mittel zur anlassbezogenen Zusammenführung von Daten
Art. 62 PAG, Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung von Daten
Art. 63 PAG, Automatisiertes Abrufverfahren
Art. 64 PAG, Errichtungsanordnung für Dateien, Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 65 PAG, Auskunftsrecht