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Rheinland-Pfalz
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AbgGRhPf,RP - Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz
§§ 5 - 27, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
§§ 10 - 18, Zweiter Abschnitt - Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
§§ 10 - 18, Zweiter Abschnitt - Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
§ 10 AbgGRhPf, Übergangsgeld
§ 11 AbgGRhPf, Anspruch auf Altersversorgung
§ 12 AbgGRhPf, Höhe der Altersversorgung
§ 13 AbgGRhPf, Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
§ 14 AbgGRhPf, Gesundheitsschäden
§ 15 AbgGRhPf, Versorgungsabfindung
§ 16 AbgGRhPf, Sterbegeld
§ 17 AbgGRhPf, Hinterbliebenenversorgung
§ 18 AbgGRhPf, Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften