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Rheinland-Pfalz
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LWO,RP - Landeswahlordnung
§§ 56 - 69, Vierter Teil - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§§ 56 - 69, Vierter Teil - Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
§ 56 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk
§ 57 LWO, Zählung der Wähler
§ 58 LWO, Ordnen der Stimmzettel und Zählung der Stimmen
§ 59 LWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 60 LWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
§ 61 LWO, Wahlniederschrift
§ 62 LWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
§ 63 LWO, Behandlung der Wahlbriefe
§ 64 LWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
§ 64a LWO, Einbeziehung der Briefwahl in das Wahlergebnis des Stimmbezirks
§ 65 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 66 LWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land
§ 67 LWO, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
§ 68 LWO, Benachrichtigung der über Landes- und Bezirkslisten gewählten Bewerber
§ 69 LWO, Überprüfung der Wahl durch den Landeswahlleiter