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Nordrhein-Westfalen
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SÜG NRW,NW - Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen
§§ 28 - 35, Fünfter Abschnitt - Sonderregelungen für den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen
§§ 28 - 35, Fünfter Abschnitt - Sonderregelungen für den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei nichtöffentlichen Stellen
§ 28 SÜG NRW, Anwendungsbereich
§ 29 SÜG NRW, Zuständigkeit
§ 30 SÜG NRW, Sicherheitserklärung
§ 31 SÜG NRW, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
§ 32 SÜG NRW, Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
§ 33 SÜG NRW, Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
§ 34 SÜG NRW, Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
§ 35 SÜG NRW, Datenverarbeitung in Dateien nichtöffentlicher Stellen