Direkt zum Inhalt
Suchen
Suchen
Hauptnavigation
Menü
Hauptmenü
Die wichtigsten Links
Menü schließen
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Home
Recherche
Suche
Inhaltsverzeichnis
Action bar
Druckliste
Nutzereinstellungen öffnen
Action bar menu
Action bar links
Schließen
Druckliste
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Nordrhein-Westfalen
...
LVO,NW - Laufbahnverordnung
§§ 53 - 56, Abschnitt 6 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§§ 53 - 56, Abschnitt 6 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 53 LVO, Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworbene Befähigungen
§ 54 LVO, Früher erworbene Befähigungen
§ 55 LVO, Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungen an die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit
§ 56 LVO, Inkrafttreten, Außerkrafttreten