§ 51 OVP - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
- Amtliche Abkürzung
- OVP
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Abweichend davon treten § 2, § 4, § 5 (mit Ausnahme des § 5 Absatz 1 Satz 1), §§ 17 bis 21 sowie §§ 40 bis 48 am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.
(2) Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 11. November 2003 (GV. NRW. S. 699) tritt zum 31. Juli 2011 außer Kraft. Abweichend davon treten § 4, § 5 und §§ 18 bis 22 am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung außer Kraft. Die Verordnung über die Festlegung der Zahl der Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst und das Zulassungsverfahren vom 4. Juli 1998 (GV. NRW. S. 476) tritt am Tage nach der Verkündung dieser Verordnung außer Kraft.