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  • ab 01.01.2014 (aktuelle Fassung)

§ 5 EEZV

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ernennung, Entlassung und Zurruhesetzung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung
EEZV,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20300

Die §§ 1 bis 3 gelten entsprechend für die Erklärung des Einverständnisses zu einer Versetzung in den Landesdienst sowie für die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn.