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  • ab 08.06.2019 (aktuelle Fassung)

§ 3 ThürWG - Gewässereinteilung

Bibliographie

Titel
Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Amtliche Abkürzung
ThürWG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
52-1

Die Gewässer mit Ausnahme des Grundwassers, des aus Quellen wild abfließenden Wassers und der Heilquellen werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in

  1. 1.

    Gewässer erster Ordnung:

    die in Anlage 1 genannten Gewässer,

  2. 2.

    Gewässer zweiter Ordnung:

    alle übrigen Gewässer.

Die Abgrenzung der Gewässer erster von denen der zweiten Ordnung ist des Weiteren aus den entsprechenden digitalen Datensätzen, die vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden, ersichtlich.