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§ 11 ErbStG - Bewertungsstichtag

Bibliographie

Titel
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Amtliche Abkürzung
ErbStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-8-2-2

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.