Versionsverlauf


§ 52 NachbG - Nachträgliche Grenzänderungen

Bibliographie

Titel
Thüringer Nachbarrechtsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NachbG,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
403-1

Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.