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  • ab 31.12.1963 (aktuelle Fassung)

§ 23 MontanMitbErgG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie 
Redaktionelle Abkürzung
MontanMitbErgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
801-3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.