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§ 115 LBG - Arten der Versorgung

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1

Die Versorgung umfaßt

  1. 1.
    Ruhegehalt in Fällen des Eintritts in den Ruhestand oder Unterhaltsbeitrag in Fällen der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichens der Altersgrenze,
  2. 2.
    Hinterbliebenenversorgung (Bezüge für den Sterbemonat, Sterbegeld, Witwengeld, Witwenabfindung, Witwergeld, Witwerabfindung, Waisengeld und Unterhaltsbeiträge),
  3. 3.
    Verschollenheitsbezüge an Stelle von Dienst- oder Versorgungsbezügen,
  4. 4.
    Unfallfürsorge,
  5. 5.
    Abfindung an verheiratete Beamtinnen, die auf eigenen Antrag entlassen werden,
  6. 6.
    Übergangsgeld an Beamte, die nicht auf eigenen Antrag entlassen werden.