Art. 1 Verf
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Freistaates Bayern
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,BY
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 100-1-S
(1) Bayern ist ein Freistaat.
(2) Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
(3) Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt.