§ 1 StAnwHBV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Hilfsbeamten und Hilfsbeamtinnen der Staatsanwaltschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- StAnwHBV,ST
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 300.12
(1) Die Angehörigen folgender Beamten- und Angestelltengruppen sind Hilfsbeamte oder Hilfsbeamtinnen der Staatsanwaltschaft:
- 1.
Bei der Bundesfinanzverwaltung:
- a)
Außenprüfungs- und Steueraufsichtdienst:
Regierungsräte/Regierungsrätinnen (1)
Zolloberamtsräte/Zolloberamtsrätinnen (2)
Zollamtsräte/Zollamtsrätinnen (3)
Zollamtmänner/Zollamtfrauen
Zolloberinspektoren/Zolloberinspektorinnen
Zollinspektoren/Zollinspektorinnen
Zollbetriebsinspektoren/Zollbetriebsinspektorinnen
Zollhauptsekretäre/Zollhauptsekretärinnen
Zollobersekretäre/Zollobersekretärinnen
Zollsekretäre/Zollsekretärinnen (4)
Zollassistenten/Zollassistentinnen (5) - b)
Grenzaufsichtsdienst und Grenzabfertigungsdienst:
Regierungsräte/Regierungsrätinnen (6)
Zolloberamtsräte/Zolloberamtsrätinnen (7)
Zollamtsräte/Zollamtsrätinnen (8)
Zollamtmänner/Zollamtfrauen
Zolloberinspektoren/Zolloberinspektorinnen
Zollinspektoren/Zollinspektorinnen
Zollbetriebsinspektoren/Zollbetriebsinspektorinnen
Zollschiffsbetriebsinspektoren/Zollschiffsbetriebsinspektorinnen
Zollhauptsekretäre/Zollhauptsekretärinnen
Zollschiffshauptsekretäre/Zollschiffshauptsektretärinnen
Zollobersekretäre/Zollobersekretärinnen
Zollschiffsobersekretäre/Zollschiffsobersekretärinnen
Zollsekretäre/Zollsekretärinnen (9) - c)
Bekämpfung illegaler Beschäftigung Zoll:
Regierungsräte/Regierungsrätinnen
Zolloberamtsräte/Zolloberamtsrätinnen
Zollamtsräte/Zolloberamtsrätinnen
Zollamtsräte/Zollamtsrätinnen
Zollamtmänner/Zollamtfrauen
Zollinspektoren/Zollinspektorinnen
Zollbetriebsinspektoren/Zollbetriebsinspektorinnen
Zollhauptsekretäre/Zollhauptsekretärinnen
Zollobersekretäre/Zollobersekretärinnen
Zollobersekretäre/Zollobersekretärinnen
Zollsekretäre/Zollsekretärinnen - d)
Forstdienst:
Forstoberamtsräte/Forstoberamtsrätinnen
Forstamtsräte/Forstamtsrätinnen
Forstamtmänner/Forstamtfrauen
Forstoberinspektoren/Forstoberinspektorinnen
Forstinspektoren/Forstinspektorinnen
Forstamtsinspektoren/Forstamtsinspektorinnen
Forsthauptsekretäre/Forsthauptsekretärinnen
Forstobersekretäre/Forstobersekretärinnen (10)
Forstsekretäre/Forstsekretärinnen (11)
Forstassistenten/Forstassistentinnen (12)
- als Forstbetriebsbedienstete im Außendienst - - e)
Dienstkräfte der Zollverwaltung und des Forstdienstes, die, ohne Beamte oder Beamtinnen zu sein, die Aufgaben einer der vorgenannten Beamtengruppen oder eines Ermittlungsbeamten oder Ermittlungsbeamten oder Ermittlungsbeamten oder einer Ermittlungsbeamtin der Zollfahndung wahrnehmen.
- 2.
bei der Polizei:
Kriminaloberräte/Kriminaloberrätinnen (13)
Polizeioberräte/Polizeioberrätinnen (14)
Kriminalräte/Kriminalrätinnen (15)
Polizeiräte/Polizeirätinnen (16)
Erste Kriminalhauptkommissare/Erste Kriminalhauptkommissarinnen (17)
Erste Polizeihauptkommissare/Erste Polizeihauptkommissarinnen (18)
Kriminalhauptkommissare/Kriminalhauptkommissarinnen
Polizeihauptkommissare/Polizeihauptkommissarinnen
Kriminaloberkommissare/Kriminaloberkommissarinnen
Polizeioberkommissare/Polizeioberkommissarinnen
Kriminalkommissare/Kriminalkommissarinnen (19)
Polizeikommissare/Polizeikommissarinnen (20)
Kriminalhauptmeister/Kriminalhauptmeisterinnen
Polizeihauptmeister/Polizeihauptmeisterinnen
Kriminalobermeister/Kriminalobermeisterinnen (21)
Polizeiobermeister/Polizeiobermeisterinnen (22)
Kriminalmeister/Kriminalmeisterinnen (23)
Polizeimeister/Polizeimeisterinnen (24) - 3.
bei den Forstverwaltungen des Landes, der Gemeinden und der Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Forstoberamtsräte/Forstoberamtsrätinnen
Forstamtsräte/Forstamtsrätinnen
Forstamtmänner/Forstamtfrauen
Forstoberinspektoren/Forstoberinspektorinnen
Forstinspektoren/Forstinspektorinnen
Forstbedienstete, die, ohne Beamte oder Beamtinnen zu sein, die Aufgaben
einer der vorgenannten Beamtengruppen wahrnehmen(25)
- als Forstbetriebsbedienstete im Außendienst - - 4.
bei den Bergämtern:
- a)
Bergdirektoren/Bergdirektorinnen (26)
Technische Direktoren/Technische Direktorinnen(27)
Bergoberräte/Bergoberrätinnen (28)
Technische Oberräte/Technische Oberrätinnen(29)
Bergräte/Bergrätinnen
Technische Räte/Technische Rätinnen
Technische Oberamtsräte/Technische Oberamtsrätinnen
Technische Amtsräte/Technische Amtsrätinnen
Technische Amtmänner/Technische Amtfrauen
Technische Oberinspektoren/Technische Oberinspektorinnen - b)
Dienstkräfte, die, ohne Beamte oder Beamtinnen zu sein, die Aufgaben einer der vorgenannten Beamtengruppen wahrnehmen (30)
- 5.
bei der Staatsanwaltschaft:
Wirtschaftsfachkräfte, sofern sie
- a)
sich mindestens in der Besoldungsgruppe A 11 befinden oder
- b)
als Angestellte einer vergleichbaren Vergütungsgruppe angehören und mindestens zwei Jahre in einer der in dieser Verordnung bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sind.
(2) Beamte oder Beamtinnen im Beamtenverhältnis auf Probe stehen grundsätzlich den Beamten oder Beamtinnen ihrer Laufbahn gleich. Beamte oder Beamtinnen auf Probe des gehobenen Dienstes, ausgenommen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes, stehen den Beamten oder Beamtinnen ihrer Laufbahn gleich, sofern sie ihre Fach- und Laufbahnprüfung abgelegt haben und mindestens zwei Jahre in einer der in dieser Verordnung bezeichneten Beamtengruppen als Beamte, Beamtinnen oder Angestellte tätig gewesen sind oder sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Ernennung Hilfsbeamte oder Hilfsbeamtinnen der Staatsanwaltschaft im Sinne dieser Verordnung gewesen sind.
(3) Hilfsbeamte und Hilfsbeamtinnen der Staatsanwaltschaft im Land Sachsen-Anhalt sind auch die in einem anderen Land als Hilfsbeamte oder Hilfsbeamtinnen der Staatsanwaltschaft bezeichneten Bediensteten, soweit sie berechtigt sind, im Land Sachsen-Anhalt polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.