Versionsverlauf

§ 117 MarkenG - Ausschluss von Ansprüchen wegen mangelnder Benutzung

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG)
Amtliche Abkürzung
MarkenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
423-5-2

Werden Ansprüche im Sinne der §§ 14, 18 und 19 wegen der Verletzung einer international registrierten Marke geltend gemacht, so ist § 25 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Tages der Eintragung der Marke der in § 115 Abs. 2 bezeichnete Tag tritt.