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§ 93 LWG - Wasserwirtschaftliche Fachbehörden

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
75-50

Das Landesamt für Umwelt und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind wasserwirtschaftliche Fachbehörden. Sie wirken beim Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, dieses Gesetzes und auf diese Gesetze gestützter Rechtsverordnungen mit. Sie haben außerdem, unbeschadet der Zuständigkeit sonstiger Behörden, die fachlichen Belange der Wasserwirtschaft in anderen Verfahren zu vertreten. § 96 gilt entsprechend.